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   BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78   

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BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78 (https://dejure.org/1978,3191)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1978 - 6 P 57.78 (https://dejure.org/1978,3191)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1978 - 6 P 57.78 (https://dejure.org/1978,3191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Formelles Initiativrecht der Personalvertretung - Beschränkung auf soziale Angelegenheiten - Begriff der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 11.64

    Verfahrensgang des Zustimmungsprozesses eines Personalrats zur Beförderung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1965 - BVerwG 7 P 11.64 - (BVerwGE 22, 86 = ZBR 1966, 29 = PersV 1966, 44) ab.

    Die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, daß aus dem formellen Initiativrecht der Personal Vertretung nach § 61 Abs. 2 (richtig: § 61 Abs. 3) LPVG 1958 eine Beschränkung jeglicher Initiative auf soziale Angelegenheiten schon deshalb nicht gefolgert werden könne, weil sonst der Personalrat daran gehindert sein könnte, die ihm in den §§ 55, 56 LPVG 1958 auch im Bereich der Personalangelegenheiten gestellten Aufgaben zu erfüllen (BVerwGE 22, 86 [90/91]).

  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
    Der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Auslegung des § 76 Satz 1 LPVG kann nicht zur Statthaftigkeit des eingelegten Rechtsmittels führen, weil es keine gesetzliche Möglichkeit gibt, aus diesem Grunde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde vorzugehen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1967 - BVerwG 2 C 2.56 - [BVerwGE 4, 357]).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII P 9.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
    Nach den Darlegungen der Rechtsbeschwerde ist auch keine Divergenz zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 P 9.62 - (BVerwGE 16, 101 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62] - PersV 1963, 232 = ZBR 1963, 254) gegeben.
  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 4.70

    Begriff der von der Dienststelle abgenommenen Prüfung - Anwesenheitsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
    Ebensowenig kann die Rechtsbeschwerde eine Divergenz unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1970 (nicht wie die Rechtsbeschwerde irrtümlich anführt vom 25. Oktober 1970) - BVerwG 7 P 4.70 - (PersV 1971, 138 - ZBR 1971, 127 - Buchholz 238.37 § 56 PersVG NW Nr. 1) dartun.
  • BVerwG, 02.05.1957 - II C 02.56
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
    Der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Auslegung des § 76 Satz 1 LPVG kann nicht zur Statthaftigkeit des eingelegten Rechtsmittels führen, weil es keine gesetzliche Möglichkeit gibt, aus diesem Grunde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde vorzugehen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1967 - BVerwG 2 C 2.56 - [BVerwGE 4, 357]).
  • BVerwG, 04.02.1978 - 6 P 41.78
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
    Eine solche in der Rechtsbeschwerdebegründung durch Bezeichnung der Entscheidungen darzulegende Divergenz ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der die Entscheidung trägt, und dieser Rechtssatz von einem abstrakten, die Entscheidung ebenfalls tragenden Rechtssatz des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (s. dazu Beschluß des Senats vom 4. Februar 1978 - BVerwG 6 P 41.78 -).
  • BVerwG, 23.04.1981 - 6 P 3.80

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrechtsbeschwerde und auch zur Nichtzulassungsbeschwerde befindet (s. hierzu Beschluß vom 28. November 1975 - BVerwG 7 P 20.75 - [Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 1]; Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 6 P 57.78 - [Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 10]; BAG, Beschluß vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - [AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979]), hat der Beschwerdeführer in der Begründung der Beschwerde darzulegen, daß die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in einem tragenden Rechtssatz von einer Entscheidung der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG bezeichneten Gerichte (an die Stelle der dort genannten Gerichte für Arbeitssachen treten die entsprechenden Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit) abgewichen ist.

    Es genügt nicht, was die Beschwerde anzunehmen scheint, daß aus den Ausführungen einer Entscheidung nur mittelbar auf einen ihr zugrundeliegenden Rechtssatz geschlossen werden kann; vielmehr muß ein solcher Rechtssatz unmittelbar aus der angezogenen Entscheidung hervorgehen (Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 6 P 57.78 - [a.a.O]).

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